Hausarztzentrierte Versorgung (HzV)

Die Hausarztzentrierte Versorgung beschreibt eine Form der medizinischen Versorgung, in der ein Hausarzt als erste Anlaufstelle für den Patienten sämtliche Behandlungsschritte koordiniert. Er nimmt dadurch die Funktion eines Lotsen wahr.

Die Versorgungsforschung verbindet damit zwei Ziele:

Zum einen soll der Patient besser versorgt werden, zum anderen lässt sich durch die Koordinierung insgesamt Geld sparen.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind verpflichtet, ihren Versicherten eine HzV (so genannter Hausarztvertrag) anzubieten. Einige Kassen haben sogar Verträge mit Arztgruppen abgeschlossen und ermöglichen ihren Versicherten damit die Teilnahme an Hausarztmodellen. Der Versicherte verpflichtet sich
für mindestens 1 Jahr, bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst zu seinem Hausarzt zu gehen. Ausgenommen sind Notfälle, Besuche beim Gynäkologen und beim Augen- oder Kinderarzt.

 

Der Hausarzt übernimmt die Behandlung, überweist bei Bedarf an Fachärzte bzw. Krankenhäuser und hat dadurch einen umfassenden Überblick über die Krankheitsgeschichte des Patienten sowie über die vorgenommenen Behandlungen. Diese „Lotsenfunktion“ soll Mehrfachuntersuchungen, vermeidbare Wechselwirkungen von Arzneimitteln, Interpretationsfehler isoliert arbeitender Spezialisten, sowie unnötige Besuche bei anderen Ärzten und unnötige Krankenhauseinweisungen vermeiden.

 

 

Die Einführung der Krankenversichertenkarte 1994 führte zu vermehrten Arztwechseln und dadurch zu höheren Kosten. Durch die 10 € Praxisgebühr sollten überflüssige Arztwechsel und eigenmächtige Facharztbesuche vermieden werden, was leider nicht so wie politisch angestrebt gelang. Die Idee der hausarztzentrierten Versorgung ist somit nicht neu.