Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Was ist eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung ?

 

In Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Jugendliche (15. bis 18. Geburtstag) nur dann von einem Arbeitgeber angestellt werden dürfen, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate vor der Anstellung von einem Arzt untersucht worden sind. Die Bescheinigung der Jugendarbeitsschutzuntersuchung muss dem neuen Arbeitgeber vorliegen.

 

Durchführung der Jugendarbeitsschutzuntersuchung:

 

Zunächst muss der Jugendliche sich vom Meldeamt den sogenannten Berechtigungsschein besorgen. Zusammen mit den Sorgeberechtigten füllt er den Vorbereitungsbogen aus, unterschreibt diesen zusammen mit den Sorgeberechtigten und bringt ihn mit zur Untersuchung. Um den Impfstatus bestimmen zu können, sollte der Impfausweis ebenfalls vorliegen.

Es wird untersucht:

  • Nah- und Fernsicht, Farbsehen
  • Größe und Gewicht
  • Blutdruck
  • Urin
  • Hören auf 4 m Distanz

 

Frau Knabe beginnt danach mit einem Gespräch bzgl. des Vorbereitungsbogens. Anschließend erfolgt eine Ganzkörperuntersuchung.

 

Zweck der Jugendarbeitsschutzuntersuchung ?

 

Mithilfe der Jugendarbeitsschutzuntersuchung soll erreicht werden, dass sich die angestrebte Tätigkeit des Jugendlichen nicht auf dessen gesunde Entwicklung negativ auswirkt.

Stellt der Arzt fest, dass der Entwicklungstand des Jugendlichen nicht altersentsprechend ist, gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen oder die angestrebte Beschäftigung den Jugendlichen in seiner gesunden Entwicklung einschränken könnte, so wird eine Nachuntersuchung (3 bis 6 Monate nach Arbeitsbeginn) angeordnet.

 

Der Arzt unterliegt auch im Rahmen der Jugendarbeitsschutzuntersuchung der Schweigepflicht und teilt den Sorgeberechtigten nichts mit, was ihm der Jugendliche anvertraut.

 

Kosten:

 

Die Kosten für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung werden vom jeweiligen Bundesland getragen.